Tipps von Ihrer Hausverwaltung Mackensen Berlin

Vor dem Umzug oder schon im neuen Heim …

Ob ein Umzug ansteht oder aber während des neuen Mietverhältnisses Fragen auftauchen, wir haben ein paar Tipps für Sie zusammengestellt, die in solchen Fällen nützlich sind:

1.VOR dem Umzug:

Vorab-Umzugs-Checkliste

Sie freuen sich schon auf Ihre neue Wohnung? An was sollten Sie rechtzeitig (einige Wochen vor dem Umzugstag) denken, wenn Sie in eine neue Mietwohnung umziehen und Ihre bisherige Wohnung schon gekündigt haben?

  1. Müssen in Ihrer alten Wohnung durch Sie oder einen Handwerker noch Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden?

  2. Haben Sie schon einen Tag zur Schlüsselübergabe vereinbart?

  3. Haben Sie den Telefon- und Internetanbieter bereits über die Ummeldung informiert?

  4. Haben Sie sich um den Kabelanschluss gekümmert?

  5. Haben Sie den Strom- oder Gasversorger über den Umzug informiert?

  6. Haben Sie einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post gestellt?

  7. Benötigen Sie für den Umzug eine Spedition?

  8. Benötigen Sie Umzugshelfer oder einen LKW/Transporter?

  9. Müssen Sie an Verpflegung für die Umzugshelfer denken?

  10. Brauchen Sie vorab eine Sperrmüllabholung durch die Stadt?

  11. Müssen Sie für den Umzugstag einen Parkplatz bei der Stadt beantragen?

  12. Benötigen Sie für Ihren Umzug eine Haustier- oder Kleinkindbetreuung?

  13. Haben Sie für den Umzug Urlaub beantragt?

  14. Last not least: Informieren Sie alle wichtigen Behörden und Dienstleister über Ihre Anschriftenänderung, z.B. Krankenkasse, Rundfunkanbieter, Arbeitgeber, Tageszeitung/Zeitschriften, Vereine, Versicherungen, KFZ-Amt, Kindergarten/Schule, Banken, Mobilfunkanbieter etc.

Zusatz-Tipp: Beruflich bedingte Umzugskosten lassen sich von der Steuer absetzen.

2.NACH dem Umzug:

Wenn Sie schon in Ihrem neuen Heim wohnen und unerwartet Fragen auftauchen, finden Sie hier vielleicht gleich ein paar nützliche Antworten:

Was ist, wenn …

- Sie innerhalb des Hauses umziehen möchten, weil Sie z. B. eine größere Wohnung benötigen:

Wenn Sie eine bestimmte Wohnung im Auge haben oder wissen, dass eine Wohnung frei wird, sprechen Sie uns bitte an. Wir kümmern uns um die Klärung der Frage, ob Sie diese Wohnung beziehen können. Falls alles zur beiderseitigen Zufriedenstellung ausfällt, erklären wir Ihnen die Formalitäten und kümmern uns gerne um eine reibungslose Abwicklung.

- Sie während Ihres Mietverhältnisses feststellen, dass Sie sich ein Haustier anschaffen möchten:

Kleintiere dürfen entsprechend der gesetzlichen Regelung ohne Zustimmung des Vermieters oder der Hausverwaltung gehalten werden. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen ist die Voranfrage bei dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung und deren Einverständnis nötig. Bitte sprechen Sie uns einfach an.

- Sie während Ihres Mietverhältnisses Ihren Lebensgefährten/Partner zusätzlich mit in die Wohnung einziehen lassen möchten:

Für diesen Fall ist von Gesetzes wegen die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Bitte kontaktieren Sie uns einfach unkompliziert und wir erörtern die Sachlage gemeinsam.

- Sie eine Nachzahlung für die jährliche Betriebskostenabrechnung erhalten:

Die jährliche Betriebskostenabrechnung enthält Ihren Anteil an den laufenden Unterhaltskosten des Hauses. Wenn Sie den Betrag nicht auf einmal begleichen können, sprechen Sie mit Ihrer Hausverwaltung.

- Sie Renovierungsarbeiten vornehmen möchten, die über das übliche Maß hinausgehen, z. B. das Verlegen eines anderen/neuen Bodenbelags.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir sind kooperativ und möchten, dass Sie sich wohlfühlen. Gerne sagen wir Ihnen, ob Sie den neuen Bodenbelag verlegen können.

- Sie einen Schaden (z. B. Wasserschaden, Schimmelbefall) feststellen:

Bitte rufen Sie uns unverzüglich an. Mieter sind verpflichtet, diese Schäden sofort dem Vermieter zu melden, damit eine weitere Ausbreitung oder Gefährdung vermieden werden kann. Wir kümmern uns um die weitere Handhabung des Schadensfalls.

- Sie für einige Zeit ins Ausland ziehen und Ihre Wohnung untervermieten möchten:

Wenn Sie Ihre Mietwohnung Dritten überlassen möchten, benötigen Sie zwingend die Einverständniserklärung des Vermieters. Bitte sprechen Sie uns einfach an.

Ihre Hausverwaltung Mackensen in Berlin wünscht Ihnen ein entspanntes Wohnen und freut sich auf ein gutes und vertrauensvolles Mietsverhältnis mit Ihnen!